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Betroffene/Angehörige

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Ziel der Nachbarschaftshilfe ist es, pflegebedürftige Personen, die zu Hause oder im „Betreuten Wohnen“ leben im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen zu entlasten.

 

Landesrechtliche Grundlagen für eine Nachbarschaftshilfe

Jedes Bundesland kann Regelungen für die sogenannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote festlegen. In Sachsen gilt aktuell die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung -,SächsPflUVO, in der neben durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannten Anbietern (Vereine, Privatpersonen) auch Nachbarschaftshelfer diese Leistungen aus der Pflegeversicherung gemäß § 45b SGB XI erbringen und abrechnen dürfen. Das bedeutet, Nachbarschaftshilfe in diesem Sinne ist derzeit nur bei in Sachsen lebenden Pflegebedürftigen möglich.

 

Nachbarschaftshelfer sind engagierte Bürger, die Menschen mit einem Pflegegrad und ihre Angehörigen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft oder in der näheren Umgebung helfen möchten. Diese Unterstützung wird über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen finanziert. Seit 01.01.2017 stehen jeder Person mit einem Pflegegrad monatlich 125 EUR für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag kann durch anerkannte Dienstleister, wie z.B. Pflegedienste oder Vereine als auch durch Nachbarschaftshelfer abgerechnet werden. Die nicht verbrauchten Beträge müssen bis spätestens Ende Juni des Folgejahres abgerufen werden, anderenfalls verfallen sie. Es ist nicht möglich, die Entlastungsleistungen im Voraus in Anspruch zu nehmen.

 

Oft sind es die kleinen Dinge im Alltag, bei denen Menschen mit Pflegebedarf eine Unterstützung brauchen und wo Nachbarschaftshilfe aktiv werden kann. Wohltuende Gespräche, kleine Unternehmungen und die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltages helfen Ihnen, noch lange in Ihrem vertrauten Umfeld bleiben zu können.

 

Was ist möglich?

  • Begleitung im Alltag, zu medizinischen Einrichtungen oder zu Behörden
  • Unterstützung im Haushalt und bei Einkäufen
  • Stärkung der Mobilität durch gemeinsame Spaziergänge
  • Gemeinsam Zeit zu verbringen
  • Gemeinsam in früheren Erinnerungen schwelgen
  • Unterstützung bei der Gartenarbeit
  • Teilnahme an Veranstaltungen
  • Unterstützung der Eltern eines behinderten Kindes bei der Hauswirtschaft
  • Individuell abgestimmte Leistungen
  • Entlastungs- und Gesprächsangebote

 

Nutzen Sie die Unterstützung durch einen Helfer, um Ihre Eigenständigkeit und Mobilität bzw. die Ihres pflegebedürftigen Angehörigen möglichst lange zu erhalten. Lassen Sie sich als Pflegeperson durch einen Helfer entlasten, um Kraft zu sammeln und für die eigenen Interessen wieder mehr Zeit zu haben.

 

Wie ist Hilfe möglich?

  • Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
  • Gemeinsam besprechen wir, wie wir Sie unterstützen können und suchen einen passenden Helfer.
  • Ihre neu gewonnene Hilfe unterstützt Sie regelmäßig nach Erfordernis. Terminvereinbarungen erfolgen in individueller Absprache.
  • Unser Team der Kontaktstelle steht Ihnen zusätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Der Einsatz kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

 

Grundlegende Ziele

  • Pflegebedürftige unterstützen, damit sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können
  • Entlastung pflegender Angehöriger

 

Sie haben noch Fragen?

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

Aktuelles

Veranstaltungen

weitere Infos

Sprechzeiten Dienstag 13:30-17:30 Uhr und Donnerstag 09:00-13:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

 

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