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Nachbarschaftshelfer

Helfer werden:

Sie möchten Menschen helfen, Sie haben noch Zeit „übrig“ neben Beruf, Familie oder Rentnerdasein und möchten sich etwas dazu verdienen? Oft sind es, die kleinen Dinge im Alltag, bei denen die als pflegebedürftig eingestuften Menschen eine Unterstützung brauchen. Sie können hier als Nachbarschaftshelfer aktiv werden. Egal ob Betreuung oder Hilfe im Haushalt – jede Unterstützung ist willkommen!

 

Womit können Sie helfen?

Die Möglichkeiten sind so vielfältig, wie die Bedarfe der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen, zum Beispiel:

  • Begleitung im Alltag, zu medizinischen Einrichtungen oder zu Behörden
  • Unterstützung im Haushalt und bei Einkäufen
  • Stärkung der Mobilität durch gemeinsame Spaziergänge
  • Unterstützung der Eltern eines behinderten Kindes bei der Hauswirtschaft

 

Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie die Eigenständigkeit und Mobilität von pflegebedürftigen Menschen. Außerdem können durch Ihren Einsatz Angehörige entlastet werden, damit diese Kraft sammeln und für die eigenen Interessen wieder mehr Zeit zur Verfügung zu haben.

 

Voraussetzungen

  • Teilnahme am kostenfreien Grundkurs für Nachbarschaftshelfer (Seminar über 5 x 90 Minuten)
  • Abschluss einer angemessenen Haftpflichtversicherung

 

Sie reichen das Zertifikat über die Teilnahme am Nachbarschaftshelfergrundkurs sowie den Nachweis über eine angemessene Haftpflichtversicherung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten ein Anerkennungsschreiben. Nun können Sie mit der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer starten. Für den Einsatz als Nachbarschaftshelfer können Sie monatlich bis zu 125 Euro über die Pflegekasse der zu betreuenden Person abrechnen. Eine Aufstockung über nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen (40%) ist möglich.

 

Was Sie noch wissen sollten

  • Sie können bis zu 10 Euro pro Stunde abrechnen,1)
  • Ihr monatlicher Einsatz darf maximal 40 Stunden betragen,1)
  • Sie müssen aller 3 Jahre einen Aufbaukurs (2 x 90 Minuten) besuchen,
  • Einnahmen aus der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer können gegebenenfalls sozialversicherungs- und/oder einkommenssteuerpflichtig sein.

 

1) Diese Angaben gelten nicht für Helfer, die als Fachkraft anerkannt sind.

 

Als Nachbarschaftshelfer können Sie nicht tätig werden, wenn Sie

  • minderjährig sind,
  • mit der zu betreuenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • bis zum 2. Grad mit ihr verwandt oder verschwägert sind oder deren eingetragene Pflegeperson (gemäß § 19 SGB XI) sind.

 

Welche Unterstützung erhalten Sie als Helfer durch das „Regenbogen“ Mehrgenerationenhaus

  • Beratung und Begleitung bei der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer
  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch
  • Organisation von Weiterbildungen
  • Vermittlung an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

 

Sie haben noch Fragen?

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Alle Formulare und Dokumente, die Sie benötigen finden Sie auf der Website des PflegeNetz Sachsen, Menüpunkt „Leistungen“, Unterpunkt „Nachbarschaftshilfe“.

Aktuelles

Veranstaltungen

weitere Infos

Sprechzeiten Dienstag 13:30-17:30 Uhr und Donnerstag 09:00-13:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

 

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